Aus aktuellem Anlass weisen wir auf folgenden Umstand hin:In Dateianhängen dürfen nur eigene Bilder oder Bilder, bei denen eine Erlaubnis zum Veröffentlichen besteht, hochgeladen werden.
Dazu gehören auch Bilder von Webseiten, bei denen durch Hinweis auf der Seite eine Generalerlaubnis zum Weiterverbreiten gegeben ist.
Dies gilt auch für Verlinkungen von Bildern, das heißt, wenn das Bild nicht hochgeladen, sondern auf einer fremden Seite liegt, und man es durch Verlinkung ("Bild einfügen") sichtbar macht.
Also lieber mal auf Copy und Paste verzichten und einfach einen Link angeben!!
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass durch einen Verstoß gegen diese Regel und damit verbundene Abmahn- sowie Prozesskosten diese vom jeweiligen Verusacher eingeklagt werden.
3000 Euro für einen Eistee
Bildereinfügerei überzieht Forenbetreiber mit einer AbmahnwelleWenn Forenbesitzer in ganz Deutschland Post von einer Anwaltskanzlei bekommen, geht's um die Wurst. Oder ums Brötchen, manchmal auch um Sauerkraut. Die Kanzlei überzieht die Internetgemeinde derzeit im Auftrag von einer Webseite mit einer gnadenlosen Abmahnwelle. Es geht um Fotos von Lebensmitteln. Gestern war erneut Termin vor dem Landgericht.
Einer der rund 10000 Nutzer stellte Anfang des Jahres das Bild eines "Long Island Iceteas" in seinen Beitrag, schrieb dazu etwas wie: "Hallo, bin grade aufgestanden und serviere euch jetzt erst mal einen Eistee."
Ein harmloser Gag, der teuer wird: Das Foto stammt von einer kommerziellen Rezeptsammlungswebseite. Diese Rezeptfotos stehen bei der "google"-Bildersuche stets ganz oben.
Mehrere hundert Blogger und Forenbetreiber vorher erhielten eine Abmahnung von der Kanzlei: Man solle 700 Euro zahlen, davon 300 Euro Lizenzgebühren, der Rest Anwaltskosten.
Erwartungsgemäß ließ der Richter gestern durchblicken, dass er Bechstein für haftbar hält. Für den Forumsbetreiber heißt das: Man wird auf rund 3000 Euro Gerichtskosten sitzen bleiben.